Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die 1. Vorsitzende.
Bevor Sie dem Verein beitreten, kann Ihr Kind bis zu zwei Mal probehalber am Unterricht teilnehmen.
Diese Möglichkeit besteht leider nicht für die unterste Kindergartenklasse, die zum April eines Jahres startet.
Bei Interesse und Fragen wenden Sie sich bitte an die 1. Vorsitzende.
Wenn Sie dem Verein beitreten möchten, laden Sie sich bitte die Antragsformulare herunter und legen diese ausgefüllt der 1. Vorsitzenden oder dem Exekutivkomitee vor. Sie finden die Zuständigen an den Unterrichtstagen in Raum 320 im Elternaufenthaltsraum.
Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeiträge
Die Aufnahmegebühr von 50€ pro Familie wird einmalig entrichtet.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Schüler/in monatlich 47€.(ab Januar 2020)
Dieser Beitrag ist jeden Monat zu entrichten, auch für den August, in dem kein Unterricht stattfindet. So kommt man auf einen Jahresbeitrag von 564€.
4€ des monatlichen Beitrags fallen für regelmäßige Bearbeitungskosten pro Familie an. Die übrigen 43€ entsprechen der Unterrichtsgebühr.
Bei Geschwistern ergibt sich folgende Ermäßigung pro Monat:
Unterrichtsgebühr | Bearbeitungsgebühr |
Gesamtbetrag pro Familie |
|
1. Kind | 43,00€ | pro Familie 4 € | 47,00 € |
2. Kind | 41,00€ | 88,00 € | |
3. Kind | 39,00€ | 127,00 € | |
4. Kind | 37,00€ | 164,00 € |
Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag jeweils zu Beginn jedes Monats (am besten per Dauerauftrag) auf das Konto der Ergänzungsschule.
Formalitäten
Folgende Anmeldeformulare sind einzureichen:
- zwei Aufnahmeanträge (jeweils ein Exemplar für Sie und eines für die Ergänzungsschule)
- Angaben zum Mitglied (einfach)
- Angaben zu den Schüler(inne)n (pro Kind ein Exemplar)
- Einverständniserklärung zu einer ärztlichen Notfallbehandlung (entweder auf Japanisch oder auf Deutsch; pro Kind ein Exemplar)
Weitere Kosten
Unterrichtsmaterial: Kosten für Arbeitshefte, Kopien u.ä. und teilweise auch für Schulbücher werden von den Schülern getragen und je nach Bedarf in der Klasse
eingesammelt.
Auch Kosten für außerschulische Aktivitäten wie z.B. Ausflüge müssen ganz oder teilweise selbst beglichen werden.