Ruhende Mitgliedschaft
Eine ruhende Mitgliedschaft für ordentliche Mitglieder kann jeweils zum 1. jedes Monats in Kraft treten. Sie muss spätestens zwei Monate zuvor schriftlich erklärt werden. Soll beispielsweise die Mitgliedschaft ab April ruhen, muss sie bis spätestens Ende Januar erklärt werden.
Eine ruhende Mitgliedschaft ist für einen Zeitraum zwischen 9 aufeinanderfolgenden Tagen und einem Jahr möglich. Weniger als 9 aufeinanderfolgenden Tagen werden als Fehlstunden behandelt. Nach
einem Jahr ruhender Mitgliedschaft tritt das Mitglied automatisch aus dem Verein aus.
Bitte verwenden Sie für eine Erklärung einer ruhenden Mitgliedschaft das Formular, das Sie hier herunterladen können, und reichen dies beim Vorstand ein.
Vereinsaustritt
Vereinsaustritt von ordentlichen Mitgliedern
Ein Vereinsaustritt bzw. das Ausscheiden aus dem Unterricht ist jeweils zum Monatsende möglich. Eine Kündigung ist spätestens zwei Monate zuvor einzureichen. Möchte ein Mitglied z.B. zum 31. März
austreten, muss es spätestens Ende Januar kündigen. Sollten besondere Umstände für einen vorzeitigen Austritt vorliegen, wenden Sie sich bitte in schriftlicher Form an den Vorstand.
Zum Download der Kündigungsformulare geht es hier:
Vereinsaustritt von fördernden Mitgliedern
Fördernde Mitglieder können jederzeit ihre Mitgliedschaft kündigen. Bitte verwenden Sie hierfür folgende Formulare, die Sie bitte beim Vorstand einreichen.